xbc: Allgemeine Vertragsbedingungen

 

XBAER

 

Vertragsgegenstand

  1. SOFTbaer Internet Service als Internet Solutions Provider (im folgenden XBær genannt) erbringt seine Dienste ausschließlich auf Grundlage dieser Vertragsbedingungen, dem Teilnehmervertrag und den aktuell gültigen Tarifen. Dieses gilt auch für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen mit dem Teilnehmer, auch wenn dieses nicht mehr ausdrücklich vereinbart wird.

  2. XBær stellt die im Teilnehmervertrag festgelegten Dienste zur Verfügung.

  3. Dienste Dritter, insbesondere kostenpflichtige Dienste, sind nicht Vertragsgegenstand.

  4. Gegenbestätigungen des Teilnehmers zu diesem Vertrag unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit vorsorglich widersprochen.

  5. Abweichungen von diesem Vertrag sind nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart werden.

  6. Soweit XBær kostenlose Dienste und Leistungen erbringt, können diese jederzeit ohne Vorankündigung eingestellt oder geändert werden. Für Teilnehmer ergeben sich daraus keinerlei Ansprüche.

  7. XBær ist berechtigt, für die Einrichtung eines Benutzerkontos (Account) und für jede vom Teilnehmer beantragte Änderung des Leistungsangebotes ein Bearbeitungsentgelt gemäß der geltenden Preisliste zu erheben.

  8. Der Teilnehmer verpflichtet sich, dafür zu sorgen, daß die Netzinfrastruktur oder Teile davon nicht durch übermäßige oder unangemessene Inanspruchnahme überlastet werden.

  9. Der Teilnehmer erklärt sich dazu bereit, im Rahmen des Zumutbaren alle Maßnahmen zu treffen, die eine Feststellung eventueller Mängel oder Schäden und ihrer Ursachen ermöglichen oder die Beseitigung der Störung erleichtern und beschleunigen.

  10. Das Recht zur Nutzung der im Teilnehmervertrag vereinbarten Dienste ist nicht übertragbar.

  11. Der Teilnehmer verpflichtet sich, alle ihm zugänglich gemachten Informationen zum Zugang auf einen XBær-Server vertraulich zu behandeln und Dritten nicht zugänglich zu machen.

  12. Untervermietung und Subproviding ist dem Teilnehmer nicht gestattet.

 

Vertragsdauer und Kündigung

  1. Mit der Annahme des Auftrages und der Zuteilung von Speicherplatz und/oder Paßwort kommt ein Vertrag über die Nutzung unseres Dienstes zustande.

  2. Dieser Vertrag wird, wenn im Teilnehmervertrag nicht anders geregelt, auf unbestimmte Zeit geschlossen. Ist der Vertrag befristet, gelten die weiteren in diesem Abschnitt getroffenen Regelungen nicht.

  3. Der Vertrag kann zum Monatsende mit einer Frist von zwei Wochen beiderseitig schriftlich gekündigt werden.

  4. Ist ein Teilnehmer mit geänderten Betriebsbedingungen oder Preisen nicht einverstanden, kann er den Vertrag schriftlich kündigen.

  5. Verstößt eine Vertragspartei nachhaltig gegen die in diesem Vertrag niedergelegten Pflichten, so ist die andere Vertragspartei berechtigt, das Vertragsverhältnis jederzeit fristlos zu kündigen.

 

Zahlungen

  1. Der Teilnehmer ist verpflichtet, alle durch ihn verursachten Tarife zu bezahlen.

  2. Zahlungen erfolgen monatlich im voraus ohne Skonto unabhängig einer Rechnungsstellung. XBær stellt Rechnungen vierteljährlich für die folgenden 3 Monate es sei denn, der Vertragsumfang hat sich im Laufe eines Rechungsmonates auf den Wunsch des Teilnehmers hin oder durch eine Änderungen der Preisliste durch XBær geändert.
    In diesem Falle wird für den laufenden Monat eine Rechnung über zusätzliche bzw. Gutschrift über die verminderte Leistungs- und Einrichtungsentgelte erstellt. Ab dem folgenden Monat gelten die geänderten Leistungen dann als in den Vertrag integriert und erhöhen/vermindern die regelmäßigen monatlichen Zahlungen entsprechend.

  3. Zusätzlich entstehende, im voraus nicht absehbare Kosten z.B. durch höhere DatenÜbertragung eines Teilnehmers sind monatlich im Nachhinein nach Mitteilung von XBær schriftlich oder per E-Mail ohne Skonto zahlbar. Die Beträge werden in der nächsten Rechnung aufgeführt.

  4. Eine Rechnung gilt auch dann als zugegangen, wenn sie mittels elektronischer Post an die E-Mail-Adresse des Teilnehmers zugestellt worden ist und dies in geeigneter Form (elektronische Quittung, Rückbestätigung des Teilnehmers) bestätigt wurde.

  5. Behauptet der Teilnehmer, daß ihm berechnete Gebühren nicht von ihm oder Dritten, für die er einzustehen hat, verursacht worden sind, so hat er dies nachzuweisen, wenn aus den aufgezeichneten Protokollen von XBær die Inanspruchnahme der Leistung mit den Zugangsdaten des Teilnehmers hervorgeht.

  6. XBær ist jederzeit berechtigt, die Preise zu ändern. In diesem Fall gelten die Regelungen aus § 2.

  7. Der Rechnungsbetrag muß spätestens am letzten Tage des vor dem Rechnungsmonats liegenden Monats auf einem Konto von XBær gutgeschrieben sein.

  8. Erfolgen Zahlungen nicht fristgerecht, so ist XBær berechtigt, die Erfüllung des Vertrages einzustellen. Der Teilnehmer bleibt in diesem Fall verpflichtet, die Zahlungen zu tätigen.

  9. XBær behält sich bei Zahlungsverzug die Geltendmachung weiterer Ansprüche vor.

 

Zeitliche Verfügbarkeit des Dienstes

  1. XBær bietet seine Dienstleistungen 24 Stunden 7 Tage die Woche an.

  2. Betriebsunterbrechungen werden, soweit möglich, mit angemessener Frist angekündigt.

  3. Der Teilnehmer ist dazu verpflichtet, XBær erkennbare Mängel oder Schäden unverzüglich anzuzeigen (Störungsmeldung).

 

Support

  1. XBær bietet im Rahmen seiner Dienste einen Standard-Support, der per E-Mail erreichbar ist. XBær ist bemüht, an Werktagen innerhalb von 24 Stunden alle Anfragen zu beantworten.

  2. Im Support enthalten sind Fragen und Probleme, die sich auf die spezielle Konfiguration der Xbær-Server bzw. Xbær-Dienste beziehen. Allgemeine Auskünfte sind kostenpflichtig.

  3. Erweiterter Support, insbesondere telefonischer Support, muß gesondert vereinbart werden.

 

Haftung und Haftungsbeschränkung

  1. Die Benutzung des Dienstes erfolgt ausschließlich auf eigene Gefahr und eigenes Risiko des Teilnehmers.

  2. Der Teilnehmer haftet gegenüber XBær für jegliche Inanspruchnahme der über XBær in Anspruch genommenen Dienste, die durch die Benutzerkennung des Teilnehmers erfolgt.

  3. Weder Xbær, noch deren Informationslieferanten (Internet Provider), Lizenzgeber, Angestellte oder Vertreter oder sonstige Mitarbeiter gewährleisten, daß der Dienst ununterbrochen oder fehlerfrei zur Verfügung steht oder daß bestimmte Ergebnisse erzielt werden können.

  4. Der Dienst wird in der Form erbracht, in der er vereinbart wurde oder aktuell vorliegt. Eine Zusicherung von künftigen Erweiterungen oder Fähigkeiten wird nicht gegeben.

  5. Weder Xbær, noch andere Personen, die an der Entwicklung, Herstellung oder Bereitstellung des Dienstes beteiligt sind, haften für Schäden aller Art, insbesondere haften sie nicht für Folgeschäden, wie entgangenem Gewinn, die als Folge der Benutzung des Dienstes oder der Unmöglichkeit oder Erschwerung der Benutzung des Dienstes oder als Folge der Verletzung eine Gewährleistungsverpflichtung entstanden sind.
    Davon ausgenommen sind vorsätzliche oder grob fahrlässige Handlungen oben benannter Personen.

  6. Ein aufgrund zwingender gesetzlicher Vorschriften zu erstattender und nachgewiesener Schaden ist auf den einfachen Betrag des vereinbarten monatlichen Fix-Betrages beschränkt. Ausgeschlossen von dieser Freistellung sind Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

  7. Der Teilnehmer erkennt ausdrücklich an, daß die Bedingungen dieser Bestimmungen auch für Drittlieferungen gelten.

  8. Der Teilnehmer verpflichtet sich, daß die Inhalte, die er über den Dienst verbreitet, nicht strafbar sind. XBær behält sich vor, die vom Teilnehmer zur Verfügung gestellten Daten in diesem Sinne unzugänglich zu machen.

  9. XBær haftet in keiner Weise für vom Teilnehmer verursachte Schäden oder strafbar verbreiteten Informationen, Daten, Programme oder Inhalte. Der Teilnehmer verpflichtet sich, Xbær- Dienste nicht mißbräuchlich zu nutzen und strafbare Handlungen zu unterlassen.

 

Datensicherung

  1. XBær verpflichtet sich, alle System-Daten regelmäßig zu sichern. Dazu zählen unter anderem Konfigurationsdateien und Zugriffs-Statistiken.

  2. Der Teilnehmer ist verpflichtet, für die Sicherung seiner weiteren Daten Sorge zu tragen. Dies gilt insbesondere für seine WWW-Seiten und Mails.

  3. Für den Fall eines Datenverlustes ist der Teilnehmer verpflichtet, die betreffenden Datenbestände nochmals auf eigene Kosten an XBær zu übermitteln.

 

Datenschutz

  1. Dem Kunden ist bekannt, daß für alle Teilnehmer im Übertragungswege die Möglichkeit besteht, übermittelte Daten nicht ausschließlich den Adressaten erreichen können; dieses Risiko nimmt der Teilnehmer ausdrücklich in Kauf.
    Als sichere Zugangsmethoden zu den Rechnern bietet XBær Zugänge via secure shell an.

  2. Der Teilnehmer verpflichtet sich, seine Zugangsinformationen zu XBær –Diensten - insbesondere Paßworte - geheim zu halten bzw. unverzüglich zu ändern oder Änderungen zu veranlassen, falls die Vermutung besteht, daß nicht berechtigte Dritte davon Kenntnis erlangt haben.

  3. Dem Teilnehmer nimmt zur Kenntnis und gibt mit Vertragsabschluß seine Zustimmung, daß XBær seine Anschrift gemäß §33 Abs. l des deutschen Bundesdatenschutzgesetzes sowie §4 der deutschen Teledienst Datenschutzverordnung in maschinenlesbarer Form speichert und für Aufgaben, die sich aus dem Vertrag ergeben, maschinell verarbeitet.

  4. Der Teilnehmer hat jederzeit das Recht, die über ihn gespeicherten Daten einzusehen. Für die Einsicht ist eine Verwaltungspauschale zu entrichten.

 

Schlußbestimmungen

  1. Für diesen Vertrag und dessen Durchführung gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland und der EU.

  2. Wird dieser Vertrag per E-Mail geschlossen, so sind Unterschriften unter dem Vertrag zu seiner Gültigkeit nicht erforderlich. In diesem Falle muß der Teilnehmer eine Kopie dieses Vertragstextes, ergänzt um eine von ihm geschriebene Willenserklärung der Form "Ich bin mit den obenstehenden Vertragsbestimmungen einverstanden" und seinem vollen Namen, per E-Mail an XBær senden.
    XBær wird dem Kunden den Eingang bestätigen und diese Bestätigung gilt gleichzeitig als Willenserklärung von XBær.

  3. Für die Gültigkeit eines schriftlichen Vertrages ist es ausreichend, wenn der jeweilige Korrespondenzpartner (Repräsentant) ihn im Auftrage von XBær unterzeichnet. Eine Ausfertigung des Vertrages behält dabei der Teilnehmer, während die andere Ausfertigung vom Teilnehmer unterzeichnet an den Korrespondenzpartner (Repräsentanten) zurückgesandt werden muß.

  4. Sollte eine Bedingung oder Vereinbarung rechtsunwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. Die Teilnehmer werden sich, soweit eine Bestimmung unwirksam ist, auf eine neue Bestimmung einigen, die der gewollten Regelung möglichst nahe kommt und rechtlichen Bestand hat.

 

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